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Freie Ärzte Netzwerk Rhein-Main

Am 25.4.2022 wurden ALLE Mitglieder des Gesundheitsausschusses incl. ihrer Stellverttreter von uns angeschrieben:

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                                                                                   Freie Ärzte-Netzwerk-Rhein-Main

                                                                                   freieaerzte-rhein-main@gmx.net

                                                                          https://freieaerzterheinmain.wixsite.com/my-site

 

An alle Abgeordneten des Gesundheitsausschusses des deutschen Bundestages

 

 

Dringender Appell zur Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

 

 

                                                                                                                                                                                        25.04.2022

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

 

wir sind ein Netzwerk von 150 Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Therapeuten aus dem Rhein-Main Gebiet, die sich mit einem dringenden Anliegen an Sie wenden.

Wir fordern Sie eingehend dazu auf, sich am 27.04.2022 für die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG einzusetzen und dazu eine Debatte im deutschen Bundestag zu initiieren!

Spätestens seit der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 21.03.2022 mit den dokumentierten Beiträgen von z.B. Tom Lausen (Datenanalyst), Prof. Dr. med. Arne Burkhardt (Pathologe) und Prof. Dr. Radbruch (Immunologe) wissen Sie alle, dass es keinerlei medizinische Evidenz mehr für jegliche Impfpflicht gibt, dass sich der Impfstoff entgegen der Behauptung, er bliebe im Oberarm, auf fast alle Organe des Körpers verteilt, das Impfspike monatelang im Körper nachweisbar ist und immunologisch eine Fortführung der Booster nicht wirkt und damit auch nicht  sinnvoll ist, weshalb auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht weder verhältnismäßig noch erforderlich ist und damit verfassungswidrig! ( https://www.youtube.com/watch?v=-EiWd0aI7ME   Tom Lausen: ab 1h12min und 2:49, Prof. Burkhardt: 1h18min und 2:58,Prof. Radbruch 3:00, https://www.bundestag.de/resource/blob/885544/603140227998e5482d2fb207eedbc13a/20_14_0017-27-_Prof-Dr-Andreas-Radbusch_Impfpflicht-data.pdf)

 

 

Bei einer späteren Aufarbeitung der aktuellen Politik und Gesetzgebung, egal wann diese jemals stattfinden wird,  werden Sie nicht behaupten können, dies nicht gewusst zu haben!

Wir beziehen uns zumeist im Folgenden auf den aktuellen Wochenbericht des RKI vom 21.04.2022 unter folgendem Link (Seitenangabe in der jeweiligen Textstelle):

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-04-21.pdf?__blob=publicationFile

Die fehlende Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit auch der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit den sogenannten Impfung gegen COVID-19 ergibt sich aus folgenden Fakten:

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  1. Fehlender Fremdschutz durch die sog. COVID-19 Impfstoffe, im o.g. RKI Wochenbericht nachzulesen:

  • Geimpfte und Geboosterte sind spätestens seit der Omikron Variante mindestens gleich häufig infiziert wie Ungeimpfte. Im o.g. RKI Wochenbericht, S. 26, linke Spalte, mittlere Kurvenabbildung zeigt:

Die Inzidenzen unter 18 bis 59-jährigen symptomatischen COVID Fälle sind für Geimpfte, Geboosterte und Ungeimpfte!

 

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist überflüssig….rein epidemiologisch betrachtet, wäre es vernünftig, sie abzuschaffen…. (Die Impfstoffe)…wurden gegen den ursprünglichen Wuhan-Wildtyp des Pandemievirus Sars-CoV-2 entwickelt und konnten bereits bei der Delta-Variante leichte oder symptomlose Infektionen kaum verhindern…Der Schutz vor einer Infektion und Weitergabe des Virus ist jedoch (bei der Omikron Variante) viel zu gering, als dass sich damit die einrichtungsbezogene Impfpflicht begründen ließe“, so der Mediziner und Epidemiologe Prof. Alexander Kekulé.

 

 2. Fehlender Eigenschutz durch die sog. COVID-19 Impfstoffe

  • im o.g. Wochenbericht des RKI wird auf S. 16 der Altersmedian der hospitalisierten COVID-19 Fälle mit 72 Jahren angegeben. Der Altersmedian der im medizinischen Bereich Tätigen liegt deutlich darunter (arbeitende Bevölkerung).

  • In der arbeitenden Jahren sind in den MW 12 bis 15 (S. 28 Wochenbericht RKI)

               81% der symptomatischen COVID 19 Fälle doppelt oder dreifach geimpft,  

               66% der hospitalisierten COVID 19 Fälle doppelt oder dreifach geimpft,

               48% der COVID 19 Intensivpatienten doppelt oder dreifach geimpft und

               27% der Verstorbenen COVID 19 Fälle doppelt oder dreifach geimpft.

 

 3. Fehlende Überlastung der Intensivbetten durch COVID-19 Patienten, was im Juni 2021 bereits durch den       Bundesrechnungshof festgestellt wurde. Am 09.06.2021 berichtete der Bundesrechnungshof in seinem „Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Prüfung ausgewählter coronabedingter Ausgabepositionen des Einzelplans 15 und des Gesundheitsfonds“ auf S. 31 ff. des PDF unter Punkt 3.3. „Vorläufige Würdigung“:

„Die Auslastung von Krankenhausbetten insgesamt sank von 75,1% im Jahr 2019 auf 67,3% im Jahr 2020, die der Intensivstationen von 69,6% auf 68,6%. Die Auslastung der Intensivbetten mit Patientinnen und Patienten, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, betrugt im jähr 2020 durchschnittlich 4%.“

Im aktuellen Wochenbericht des RKI sieht man eine seit Dezember 2021 sinkende Anzahl an durch COVID Patienten belegten Intensivbetten. Waren im Dezember 2021 bei Beschluss der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch knapp 5000 Intensivbetten durch sog. COVID Patienten belegt, so sind es am 10. April 2022 nur noch 1733 belegte Betten.

(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-04-21.pdf?__blob=publicationFile), S. 18.

Bei knapp 200.000 symptomatisch Erkrankten in MW 12-15 wurden lediglich 29 auf der Intensivstation betreut und 11 verstarben. Die Gefährlichkeit der Omikron Variante hat deutlich abgenommen! (ebenso Wochenbericht RKI, S. 28)

 

4. Die nur bedingt zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 haben erhebliche Impfnebenwirkungen:

  • Selbst das Bundesverfassungsgericht hält am 10.02.2022 dazu fest:

„Im önnen auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können (vgl. Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 7. Februar 2022 – Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 – S. 5, 8 f., 28 ff.) (https://www.bundesverfassunsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/02/rs20220210_1bvr264921.html).

 

  • Auch zeigte eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion am 21.04.2022, dass in Deutschland bei bisher der Verdacht auf einen der sog. COVID-19-Imfpung durch das Paul Ehrlich Institut anerkannt wurde. In der EU Datenbank der EMA wurden bis zum 23.04.22 insgesamt im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten COVID-19 Impfung gemeldet! Das überschreitet alle bisher registrierten Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit anderen Impfungen um ein vielfaches. Der Schweinegrippen-Impfstoff wurde nach 50 Todesfällen vom Markt genommen!

  • Nach Auswertung der Zulassungsstudien der Covid-Impfstoffe zeigte sich bereits in diesen, dass keiner der Impfstoffe einen gesundheitlichen Nutzen bringt, und alle zulassungsrelevanten Studien zeigen einen statisch signifikanten Anstieg der „schweren Morbidität aller Ursachen“ in der geimpften Gruppe im Vergleich zur Placebogruppe, obwohl die damaligen zirkulierenden Covid-Varianten zu deutlich mehr Morbidität führten als es Omicron heute tut. https://newsrescue.com/wp-content/uploads/2021/08/us-covid19-vaccines-proven-to-cause-more-harm-than-good-based-on-pivotal-clinical-trial-data-analyzed-using-the-proper-scientific-1811.pdf

 

 

Zusammenfassung:

Die Voraussetzungen für eine Impfpflicht jeglicher Art sind nicht gegeben.

Wir fordern deshalb DRINGEND eine ersatzlose Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach §20a IfSG, weil diese spätestens seit der Omikron Variante jegliche medizinische Evidenz vermissen lässt.

Die Durchsetzung dieser Impfpflicht gefährdet in erheblichem Umfang die medizinische, therapeutische und pflegerische Versorgung der Menschen in unserem Land!

Es sind teilweise bereits jetzt Versorgungslücken entstanden, weil einige Einrichtungen entgegen der gesetzlichen Vorlage bereits am 16.03.2022 eigenmächtig Pflegepersonal und Ärzte unentgeldlich freigestellt haben! Schwer kranke Patienten werden dadurch schon jetzt in einigen Kliniken abgewiesen oder nicht adäquat versorgt!

Hören Sie auf Ihr Gewissen und werden Sie dagegen aktiv, unabhängig von jeglicher Parteizugehörigkeit!

Nach Aufarbeitung der politischen Vorgänge der letzten 2 Jahre werden auch Sie eines Tages das verantworten müssen, was Sie heute entscheiden!

Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Sicherung der medizinischen Versorgung und pflegerischen und therapeutischen Betreuung aller Menschen in unserem Land zu sichern.

Nicht zuletzt betrifft dieses Gesetz eines Tages auch die medizinische Versorgungssicherheit von Ihnen und Ihren Familien!

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Freie Ärzte Netzwerk Rhein-Main

Hinter uns 150 Ärzten, Psychotherapeuten, Zahnärzten und Therapeuten stehen weit über 1.000 Ärzte, die bereits einen offenen Brief unseres Netzwerkes mitgezeichnet haben (siehe unsere Homepage) sowie alle Partnerinitiativen des Verbundes www.wir-vernetzen-uns.de und damit insgesamt mehr als 30.000 von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffene Menschen. Alle  Betroffenen eint, dass ohne medizinische Notwendigkeit durch dieses Gesetz die Fortführung der Berufsausübung gefährdet ist und diejenigen dadurch existenziell bedroht  sind, nachdem man vorher 2 Jahre lang „an der Front“ die Menschen in unserem Land teils ohne Schutzausrüstung versorgt hat!

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